Puan-Klent-Kreis e.V.

Förderverein für die Hamburger Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte

Puan Klent auf Sylt

© 2024  -  Puan-Klent-Kreis e.V.

Zusammenschluss von Freunden, Förderern und Gönnern der Hamburger Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Puan Klent auf Sylt

Ziffer 1
Der Verein führt den Namen Puan-Klent-Kreis e. V.
Er hat seinen Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Ziffer 2
Der Kreis bildet den Zusammenschluss von Freunden, Förderern und Gönnern der Hamburger Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Puan Klent auf Sylt (rechtsfähige Stiftung).

Ziffer 3
(1) Der Puan-Klent-Kreis e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Förderung der Jugendhilfe.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Jugendhilfe für die Hamburger Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Puan Klent auf Sylt (zum Beispiel Förderung von Spiel und Sport sowie Beschaffung und Unterhaltung von Musikinstrumenten und Büchern, Unterstützung der Umwelterziehung vor allem mit Bezug zum UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer).


Ziffer 4
(1) Der Puan-Klent-Kreis ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Ziffer 5
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


Ziffer 6
(1) Die Organe des Puan-Klent-Kreises sind der Vorstand, der Arbeitsausschuss und die Mitgliederversammlung.

(2) Sämtliche Organe arbeiten ehrenamtlich.


Ziffer 7
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart. Der Vorstand hat die Aufgabe, den Kreis zu führen. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

(2) Vorstand und Arbeitsausschuss werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Wahrung einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen und findet mindestens einmal im Jahr statt. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu führen, die vom Versammlungsleiter und dem Schriftwart unterzeichnet werden muss.


Ziffer 8
(1) Der Vorstand betraut den Arbeitsausschuss mit seinen Aufgaben.

(2) Der Vorstand hat jährlich der Mitgliederversammlung den Arbeits- und Kassenbericht vorzulegen. Der Kassenbericht ist nach Prüfung durch zwei Mitglieder des Arbeitsausschusses von der Mitgliederversammlung zu bestätigen. Dem Vorstand ist hierbei Entlastung zu erteilen.


Ziffer 9
(1) Der Vorstand und der Arbeitsausschuss werden für drei Jahre gewählt.

(2) Der Vorstand führt die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Vorstandes weiter.

(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, bestimmt der Arbeitsausschuss den Nachfolger, der in der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.


Ziffer 10
Arbeitsausschuss und Mitgliederversammlung fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

Ziffer 11
Die Sitzungen des Arbeitsausschusses werden vom Vorstand schriftlich unter Wahrung einer Frist von einer Woche einberufen.


Ziffer 12
(1) Die Mitgliedschaft kann jeder Freund Puan Klents erwerben, sie erlischt bei vierteljährlicher Kündigung zum Schluss des Kalenderjahres.

(2) Jedes Mitglied leistet einen Jahresbeitrag, dessen Mindesthöhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird*). Der Vorstand kann in Ausnahmefällen einen niedrigeren Betrag festsetzen.


Ziffer 13
Ein Mitglied kann aus dem Kreis durch gemeinsamen Beschluss des Vorstandes und des Arbeitsausschusses ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten dem Verein schadet.

Ziffer 14
(1) Die Auflösung des Puan-Klent-Kreises wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

(2) Bei Auflösung des Puan-Klent-Kreis e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Puan-Klent-Kreises an die rechtsfähige Stiftung Hamburger Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Puan Klent auf Sylt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

(3) Falls die in Absatz 1 genannte rechtsfähige Stiftung zu der Zeit nicht mehr bestehen sollte, soll das Restvermögen des Vereins dem Deutschen Jugendherbergswerk, Hauptverband, Detmold, zufallen, welches es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.



Hamburg, den 14. Dezember 2018

Eingetragen beim Amtsgericht Hamburg im Vereinsregister 5357 am 04.03.2019

*) Seit 01.01.2002 beträgt der Mindestbeitrag EUR 15,00 pro Kalenderjahr; Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.10.2001.

Satzung
(Fassung vom 14. Dezember 2018)